Das eigene Kind im Auto gut zu sichern, stellte eine wichtige Aufgabe der Eltern dar. Den für das jeweilige Alter und Gewicht des Kindes passenden Kindersitz schreibt das Gesetz vor. Das gilt bis zu einem Alter von 14 Jahren oder einer Größe von 1,50 Metern. Hält der Fahrer des Fahrzeugs die Richtlinien nicht ein, erfolgt eine Strafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro und ein Eintrag in das Führerschein-Vormerksystem. Erhält der Fahrer des Autos zwei Vormerkungen innerhalb von drei Jahren, zwingt ihn der Gesetzgeber zu einem Kurs, der die Wichtigkeit der Kindersicherung im Auto aufzeigt.
Kinder im Auto richtig sichern mit einem Kindersitz
Bis mindestens zu seinem vierzehnten Lebensjahr benötigt jedes Kind im Auto einen Kindersitz. Zahlreihe Modelle existieren, die sich den jeweiligen Bedürfnissen anpassen. Welcher Kindersitz sich am besten eignet, hängt vom Gewicht der Kinder ab. Fünf verschiedene Klassen von 0 bis 3 gibt es, um das richtige Modell festzustellen.
Bezüglich des richtigen Kindersitzes beachten Eltern Folgendes:
- Kinder mit einem Gewicht von bis zu 13 Monaten reisen in rückwärts gerichteten Babyschalen,
- für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren empfehlen sich Kindersitze mit Rückenlehne,
- bis zu einem Alter von 14 Jahren und einer Größe von 1,50 Metern sind Kinder zu ihrer Sicherheit auf einen Kindersitz angewiesen.
Kindersicherung bei Babys ist besonders wichtig
Babys und Kleinkinder reisen in rückwärts gewandten Babyschalen. Das dient dem Schutz des empfindlichen Nacken- und Kopfbereichs der Kinder. Eine Fahrt auf dem Beifahrersitz erfordert, den Front-Airbag auszuschalten. Anderenfalls rechnen Eltern bei einem Unfall mit schweren Verletzungen ihres Kindes. Es empfiehlt sich, den Nachwuchs zu seiner Sicherheit stets auf der Rückbank zu platzieren. Auf den richtigen Gebrauch von Kindersitzen sollte man großen Wert legen.
Die Hilfsmittel verwenden Eltern bis zum 14. Lebensjahr des Kindes oder bis zu dessen Größe von 1,50 Metern. Überschreitet der Nachwuchs die 1,50 Meter, verwenden sie wie die Erwachsenen den Dreipunktgurt. Sind Kinder älter als 14 Jahre, aber noch nicht 1,50 Meter groß, nutzen sie weiterhin den Kindersitz.